UNVERFASSUNG

Die finale Version unserer Vereinssatzung, der "UnVerfassung", wird hier nach der offiziellen Eintragung im Vereinsregister herunterzuladen sein als PDF. Derzeit befinden wir uns noch in Grabenkämpfen um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unseres Vorhabens. O-Ton Finanzamt Dresden: Direkte Demokratie sei "ein Einzelinteresse Staatsbürgerlicher Art" und beim Begriff der Subsidiarität unter §2.1 der UnVerfassung, wird auf das VerfassungsschutzGesetz §40 verwiesen, den die derzeitige Bundesregierung Anfang 2013 eingebracht hat. Der gleiche Artikel der Momentan das globalisierungskritische Bündniss ATTAC lähmtAus der Vereinssatzung:


UnVerfassung


§ 1 NAME, SITZ, TÄTIGKEITSGEBIET UND DAUER

1.1 Name

Der Verein trägt den Namen UnPartei e.V.

1.2 Sitz

Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.
Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen werden.
Der Verein kann sich regionale Untergruppen geben.

1.3 Tätigkeitsgebiet

Der Verein ist in Deutschland aktiv und kooperiert global.
Der Verein kann Untergliederungen errichten.

1.4 Dauer, Auflösung

Der Verein wird auf unbestimmte Zeit gegründet.
Der Verein wird durch Beschluss der ordentlichen Mitglieder aufgelöst.
Näheres regelt § 9 dieser UnVerfassung.

§ 2 GRUNDWERTE, ZWECK UND AUFGABEN


2.1 Grundwerte (Sittlichkeit)

Die unterzeichnenden Gründungsmitglieder des UnPartei e.V. legen nachfolgend die Sittlichen Grundwerte fest, die in ihrem Wesensgehalt erweiterbar sind, wobei kein neuer Abschnitt einen vorhandenen außer Kraft setzen oder ihm einen neuen Sinn geben kann.

  • Das Gemeinwohl und das Recht auf das freiheitliche Streben nach Glück stellen eine untrennbare Einheit dar.
  • Der Mensch hat die Fähigkeit sich zu bilden und weiter zu entwickeln – dieser Fähigkeit ist eine universelle Informationsfreiheit gegenüber zu stellen.
  • Die schöpferischen Kräfte des Menschen sollen sich entfalten können – diesem Anspruch ist das universelle Partizipationsrecht gegenüber zu stellen.
  • Der Schutz und die bedachte Nutzung aller Lebensgrundlagen der Menschen, ist die Basis für jede Weiterentwicklung – die Gemeinschaft soll dem durch ihre Handlungen Rechnung tragen.
  • Die universellen Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN vom 10.12.1948 festgehalten worden sind, zu bewahren und weiter zu entwickeln ist oberstes Gebot aller partizipierenden Menschen.
  • Die allgemeine Souveränität der Völker des Planeten Erde (Subsidiarität), in globaler und geschwisterlicher Kooperation ist Ziel des UnPartei e.V.
  • Der UnPartei e.V. (UnParty r. A.) löst sich in den demokratischen Staaten selbst auf, die den Grundsätzen und Zielen des UnPartei e. V. genügen.
  • Es gilt die Goldenen Regel: Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst und nach der Maxime, nach der du zugleich wollen kannst, dass dein Handeln ein allgemeines Gesetz werde.
  • Es gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Entscheidungsprozesse und Beweggründe sind transparent und auch für Dritte nachvollziehbar darzustellen, im Sinne des OpenData Gebotes
  • Getragen auf der Erfahrung, dass auf einfache „Ja/Nein“ verkürzte und auf dem Mehrheitsprinzip aufbauende Entscheidungsprozesse zur extremen Polarisierungen führen, sind für den UnPartei e.V. Konsensierungsverfahren intern und außerhalb bindend.

Alle mit dem UnPartei e.V. partizipierenden Menschen verpflichten sich den vorangegangen Punkten durch ihr Handeln Rechnung zu tragen und die genannten Punkte umzusetzen. Weiterhin sollen alle getroffenen Beschlüsse so gestaltet sein, dass sie durch die Mitglieder und die Akkreditierten umsetzbar sind.

2.2 Zweck


  • Die Erforschung neuer Methoden und Modelle demokratischer Selbstbestimmung, unter Nutzung von konsensorientierten Entscheidungsmethoden.
  • Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er verfolgt keine politischen Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder der Förderung von politischen Parteien.
  • Die Förderung der allgemeinen Sittlichkeit durch die Einbindung aller Menschen in öffentliche Prozesse, die einer ethischen Selbstregulierung unterliegen (Guter Leumund führt zu erhöhter Wahrnehmung, schlechter Leumund zur Verringerung der Wahrnehmung in öffentlichen Prozessen)
  •  Die Förderung freier Bildung und Forschung zur Weiterentwicklung des demokratischen Staatswesens.
  • Die Aufklärungsarbeit über die demokratische Grundordnung und die Funktionsweise des Rechts- und Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland.
  •  Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit anderen an gleichgelagerten Themen arbeitenden Organisationen an.

2.3 Aufgaben, Zweckverwirklichung

Ausrichten, begleiten und projektbasierte Weiterentwicklung von

  • Vorträgen.
  • offenen Foren.
  • offenen DirektAbstimmungen, z.B. Bundes- bzw. NationalKonsensen und VolksEntscheiden.
  • offenen DirektWahlen.
  • offenen BürgerVersammlungen und Volksküchen.
  • BürgerRaeten.
  • VerfassungsKonventen (Art. 146 GG)
  • Freier Software.
  • Bildung durch eine Akademie zur Demokratieförderung.
  • Bildung und Forschung durch Semester- und Abschlussarbeiten von StudentInnen und DoktorantInnen.
  • Bildung und Forschung durch eine zu gründende freie und selbstlose Universität.

§ 3 GEMEINNÜTZIGKEIT

Der Verein strebt die Anerkennung als gemeinnütziger Verein im Sinne von § 60 AbgabenOrdnung an.

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und ist selbstlos tätig.
  • Über die Verwendung der Mittel und Ressourcen im Rahmen satzungsgemäßer Zwecke des Vereins, entscheiden die Mitgliederkonvente. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Keines der Mitglieder hat weder während des Bestehens des Vereins noch bei dessen Auflösung Anspruch auf (An)Teile des Vereinsvermögens.
  • Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Demokratieförderung.

Teil I: Einführungsvortrag von W. A. J. Koenitz

Derzeit werden zur Veröffentlichung vorbereitet:
  • Teil II: Forum zum Einführungsvortrag
  • Teil III: IstAnalyse Bundesrepublik Deutschland von Alexander Jobst
  • Teil IV: Funktionsweise der neuen Demokratie (Hauptkonzept)
  • Teil V: Völkerrechtliche Grundlagen einer Verfassunggebenden Versammlung (Verwirklichung nach GG § 146)

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