REPUBLIK

Was ist eine Republik?

In diesem Wechsel der Verfassungen entstanden sog. Mischformen wie die Römische Republik. Für Polybios setzte sich die Staatsverfassung des frühen römischen Imperiums aus den "reinen" Gemeinwohl-orientierten Staatsformen zusammen:
  • Monarchie - Vom Senat gewählter PreatorMaximus, später auch als 1. bzw. 2. Konsul bekannt. Heute in Form des Präsidenten / VizePräsidenten bzw. des Bundespräsidenten / Kanzlers.
  • Aristokratie - Senat, bestehend aus Beamten, Adel und Großgrundbesitzern. Vergleichbar mit den Staatssekretären (Höchste Beamte), dem Bundestag bzw. Bundesrat und den Lobbys(Verbände, Interessenvertretungen) der Vermögenden und Konzerne, die die Hauptspender der Parteien sind.
  • Demokratie -  Später in Form der "Comitien" bzw. VolksVersammlungen, wobei deren Macht nach aktueller Forschung stark begrenzt waren. Vergleichbar mit der heutigen Wahl von Parteien und Abgeordneten durch das Volk.

Senatus Populus Que Romanus
(lat. für Senat und Volk von Rom)
Das Gemeinwohl wurde durch das "verschmelzen" des Amtes mit seinem Amtsträger "gesichert". Korruption war hier übrigens nicht die schlechte Ausnahme, sondern Prinzip. Um ein hohes oder gar das höchste Amt im Staat zu erreichen, musste der Beamte den sog. "Cursus Honorum" durchlaufen. Auf diesem Weg vom geringsten Beamten bis zum Konsul, bereicherte man sich in seinem jeweiligen Amt so gut es ging, denn um die nächste Stufe der Beamtenlaufbahn zu erreichen, bedurfte es besonderer Leistungen um den Staat. Das Ausheben neuer Legionen zur Eroberung neuer Gebiete zum Beispiel, musste vor allem aus dem eigenen Familienschatz bezahlt werde.



Die Staatsverfassungen fasst aller Nationen dieser Welt sind heute abgewandelte Republiken. Ausnahmen bilden hier parlamentarische Monarchien wie in Großbritannien. Die Verfassung der Schweiz ist, entgegen häufigem Irrtums, die einer Republik, wenngleich mit einem Übergewicht für die Demokratie.

Im Laufe der Zeit haben Staatstheoretiker wie Baron de Montesquieu die Staatsform Republik weitergedacht und um neue Elemente wie das der Gewaltenteilung erweitert. Montesquieu bezeichnet die Trennung der Legislative(Rechtsetzende Gewalt) von der Judikative(Rechtsprechende Gewalt) und der Exekutive (Ausführende Gewalt) als Grundlage der Freiheit in einem Gemeinwesen und Schutz vor Despotie.


Teil 4: Die Republik

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