STAAT


Was ist ein Staat?

Wie schon im ersten Teil angedeutet, definiert sich ein Staat durch bestimmte völkerrechtliche Grundbedingungen wie Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsverfassung. Weiterhin wird der Staat durch bestimmte "Rechtsinstitute" verkörpert, wie zum Beispiel die Polizei oder die Gerichte. Diese Institutionen des Staatsvolkes werden in einem "Rechtsstaat" auf der Grundlage der Staatsverfassung organisiert. Ein Staat muss im übrigen also nicht identisch mit einer bestimmten Ethnie sein, sondern ist die Institution des Gemeinwohls aller Menschen, die in einem Staatsgebiet leben. Aber wie sind diese Grundlagen entstanden und "wer" hat sie definiert?

Von der Siedlung zum Stadtstaat

Während dem Neolithikum, also der Zeit in der immer mehr Menschen durch die Verbreitung des Ackerbaus und seiner ortsgebundenen Überschüsse sesshaft wurden, bildeten sich erste größere Siedlungen und Städte. Die gewonnenen Überschüsse ermöglichten den Menschen damals nicht nur sich in bestimmte Handwerke zu spezialisieren und Handel mit ihren Waren zu betreiben, sondern begünstigten auch jene Siedlungsbildung und Urbanisierung.
   Durch das Zusammenleben von immer mehr Menschen auf engstem Raum, entstanden Konflikte und Verteilungsstreitigkeiten, die die Menschen dazu brachten sich erstmals verbindliche Gemeinschaftsregeln zu geben, nach denen sie in diesen Streitigkeiten schlichten und urteilen konnten.

Aus diesen Urgesetzen, die auch bald schriftlich fixiert wurden mit der Verbreitung der Schrift, entstanden die Verfassungsgesetze der antiken Stadtstaaten. Hier wurden nicht mehr nur bestimmte Schlichtungsregeln festgehalten, sondern sogar ganze Strafgesetzbücher, Grundeigentumsverzeichnisse und die Ordnung der ersten staatlichen Institutionen. In DirektDemokratischen Staaten wie dem antiken Athen, gaben sich die antiken Staatsvölker für ihre Poleis, ihre eigenen Regeln und Gesetze, nach denen sie ihr gemeinsames Leben organisierten.

Schon hier durfte kein Mensch einfach so durch Selbstjustiz angegangen werden - Konflikte musste vor einem ordentlichen Volksgericht vorgebracht werden. In der römischen Republik galten hier die Aussprüche
"In dubio pro reo!" und "Ei incubit probatio qui dicit, non qui negat."
Was auf Deutsch so viel wie"Im Zweifel für den Angeklagten!" und "Die Beweisführung liegt auf dem der behauptet, nicht auf dem der leugnet" bedeutet. Das Recht und der Rechtsstaat etablierten sich als Institutionen der Gerechtigkeit zwischen den Menschen.

Heute begrenzen sich die Verfassungen der meisten Staaten darauf, bestimmte grundlegende Festlegungen zur inneren Ordnung und zum Beispiel den universellen Grundrechten aller Staatsbürger zu treffen. Diese Grundregeln sind zu meist nur schwer durch hohe Mehrheiten in den Parlamenten oder, wie im Falle der ersten 20 Artikel des deutschen Grundgesetzes, sogar gar nicht zu verändern, außer durch eine neue Staatsverfassung des gesamten Staatsvolkes. Auf dieser Grundlage werden dann im Idealfall alle weiteren Institutionen und Gesetze entwickelt und betrieben.


Was ist ein Bundesstaat?

Mehrere Staatsvölker können sich zu sogenannten Bundesstaaten oder auch Staatenbünden zusammenschließen, um gemeinsam besser und effektiver bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Zum Beispiel sind soziale Sicherung, Straßenbau und Landesverteidigung in großen Verwaltungseinheiten günstiger und effektiver organisierbar.
   Dem Verhältnis zwischen bundesstaatlicher Ebene und den sog. Gliedstaaten und Kommunen wird häufig besondere Aufmerksamkeit zuteil. Auch hierfür finden sich in der Antike zahlreiche Beispiele, wie zum Beispiel der "Attische Seebund". Sind hingegen besonders viele staatliche Aufgaben auf der höchsten staatlichen Ebene zusammengefasst, spricht man nicht mehr von einem Bundesstaat, sondern von einem Zentralstaat. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Republik Frankreich.




Teil 4: Die Demokratie
Teil 5: Die Republik

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